Zu erwähnen sei an dieser Stelle ausserdem, dass es inzwischen als gängige Lehrmeinung gelte, dass das Gewalttätigkeitsrisiko, insbesondere das Risiko für schwerwiegende Aggressionstaten, bei an Schizophrenie erkrankten Patienten im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht sei (p. 417 f.). Die Gutachterin wandte für die Beurteilung der Legalprognose den Basler Kriterienkatalog (nach Dittmann) als strukturierte, kriteriengeleitete Risikobeurteilung an (vgl. p. 405 ff.).