Es habe eine ausgeprägte, psychotische Symptomatik mit (zumindest) Beeinträchtigungswahn und akustischen Halluzinationen mit ausgeprägtem Suchtmittelkonsum bestanden. Gemäss vorliegenden Berichten hätten sich eine Bewusstseinsverminderung, eine Auffassungsstörung, formale Denkstörungen, Misstrauen, Hinweise für Beeinträchtigung/Verfolgungswahn und innere Unruhe präsentiert. Aufgrund des psychotischen Zustandsbilds sei eine erhebliche Beeinträchtigung der Realitätswahrnehmung sowie der Beurteilung der Realität vorgelegen. Die Steuerungsfähigkeit sei stark eingeschränkt gewesen und zum Zeitpunkt des Anzündens des Fernsehers nicht mehr gegeben.