Bei der im Gutachten festgestellten paranoiden Schizophrenie handelt es sich um eine psychische Störung. In der massgebenden Klassifikation nach ICD-10, an welcher sich das Gutachten orientiert hat, sind unter Buchstabe F «Psychische und Verhaltensstörungen» aufgeführt. Die vorliegende F20.0-Diagnose gilt demnach als psychische Störung im Sinne des Gesetzes. Dr. med. H.________ hielt konkretisierend fest, das vorliegende Störungsbild sei aus forensischpsychiatrischer Sicht als schwere psychische Störung zu beurteilen (p. 414 in fine).