). Weiter führte die Gutachterin aus, dass sich zum Zeitpunkt der gutachterlichen Untersuchungen noch Hinweise für zumindest eine leichte Bewusstseinseinengung, formale Denkstörungen (umständlich, eingeengt, vorbeiredend, gesperrt, zerfahren), eine gewisse Wahnsymptomatik (Wahngedanken), akustische Halluzinationen (Stimmenhören), innerliche und motorische Unruhe, Logorrhoe und mangelhafte Krankheitseinsicht zeigten (p. 414). Bei der im Gutachten festgestellten paranoiden Schizophrenie handelt es sich um eine psychische Störung.