Aktuell liessen sich noch einige Symptome einer Schizophrenie objektivieren (pag. 723 f.). Mit Entscheid der KESB vom 26. Februar 2025 wurden die angeordneten ambulanten Massnahmen (aktuell mindestens einmal wöchentliche Abgabe der ärztlich verordneten Medikamente durch die Psychiatriespitex sowie regelmässige psychiatrisch-psychotherapeu- tische Behandlung mind. alle vier Wochen bei der behandelnden Ärztin) bestätigt und weitergeführt (pag. 977 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, seit Dezember nichts mehr konsumiert zu haben (pag. 986 Z. 19).