Mit Entscheid der KESB G.________ vom 19.04.2023 wurden die angeordneten ambulanten Massnahmen dahingehend angepasst, als dass die ärztlich verordneten Medikamente durch die Psychiatriespitex O.________ neu nur drei Mal pro Woche abgeben werden und die regelmässige psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung mindestens alle drei Wochen bei med. prac. P.________ in der Klinik F.________ zu erfolgen hat. Grund dafür sei die kooperative und engagierte Mitarbeit des Beschuldigten.