15 Nach dem vorliegend zu beurteilenden Vorfall vom 03.04.2022 wurde der Beschuldigte (nach Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung, vgl. p. 5) im Psychiatriezentrum M.________ aufgenommen (p. 372 ff.). Die Entlassung erfolgte per 29.06.2022, wobei erstmals die Diagnose der paranoiden Schizophrenie (ICD-10: F20.0) gestellt wurde (p. 375). Seit 05.07.2022 befindet sich der Beschuldigte in der Klinik F.________ in ambulanter Behandlung (p. 485). Die KESB G.___