und wünschte eine psychiatrisch-psychotherapeutische Begleitung mit Motivation zu einer stationären (Entzugs-)Behandlung. Im Rahmen der Beurteilung wurde eine Amphetaminabhängigkeit, gegenwärtiger Substanzgebrauch an den Wochenenden (ICD-10: F15.24), Alkoholabhängigkeit, gegenwärtig täglicher Substanzgebrauch (ICD-10: F10.24), Verdacht auf Angst und depressive Störung, gemischt (ICD-10: F41.2), DD: Prodrom als Stadium einer schizophrenen Erkrankung, DD: Posttraumatische Belastungsstörung festgehalten (vgl. p. 358 f.).