416). Die Feststellungen der Gutachterin fügen sich auch passgenau in die Aussagen des Beschuldigten gegenüber der Polizei und dem Gericht ein. So macht er selber geltend, er habe in der Tatnacht emotionale Wallungen gehabt und Stimmen gehört, nachdem er Amphetamin konsumiert und ca. vier Nächte nicht mehr geschlafen habe, es sei ein Ausnahmezustand gewesen (pag. 26 Z. 156 ff.; pag. 542 Z. 45 f.; pag. 543 Z. 19 ff.; pag. 544 Z. 44 ff.; pag. 547 Z. 19 ff.; vgl. auch pag. 985 Z. 40 f.). Er sagte auch aus, er habe sich von der Psychose erholt, er habe damals viel verdreht.