Dass er nach der Hauptverhandlung weiterkonsumiert habe, zeige, dass ein engeres Setting erforderlich sei. Auch die aktuell einmal im Monat stattfindende Therapie sei nicht genügend, vor allem wenn der Beschuldigte sage, der Konsum sei dort kein Thema und er sei bezüglich Abstinenz nicht begleitet worden. Auch diese Person, die beim Beschuldigten viel bewegt habe, sei kein Thema in der Therapie. Das alles wecke Bedenken an der aktuellen Therapie. Im Umkehrschluss brauche es eine engere Begleitung. Dass die KESB ihre Massnahmen gelockert