Die Generalstaatsanwaltschaft hielt zusammengefasst dagegen, es liege keine gefestigte Abstinenz vor und die Symptomatik der paranoiden Schizophrenie sei nicht ganz verschwunden. Der Beschuldigte habe bereits vor der Vorinstanz beteuert, abstinent leben zu können, habe dann aber nichts geändert an seinem Konsumverhalten. Nun sei er zwar seit Dezember 2024 abstinent, aber das sei keine Stabilität. Dass er nach der Hauptverhandlung weiterkonsumiert habe, zeige, dass ein engeres Setting erforderlich sei.