Anlässlich der Hauptverhandlung legte der Beschuldigte in Übereinstimmung mit seinen bisherigen Aussagen dar, er habe den Fernseher als Kunstprojekt angezündet. Er habe emotionale Wallungen gehabt und sich stimuliert, sich dabei aber «dummerweise» von Stimmen emotional ablenken lassen. Nachher sei diese Gefühlswallung gewesen, weil sie [gemeint: die Stimmen] sein Kunstwerk schlecht geredet hätten. Dann habe er dort halt einen «Gutsch» Nitroverdünner drüber getan, angezündet und wieder löschen wollen. Er habe gedacht «zünde es an» und dann «nein, lösch es wieder» (vgl. p. 543 Z. 17 ff.).