Nitroverdünner in seiner Wohnung verteilt und diesen angezündet habe. Sämtliche Bewohner des Gebäudes hätten evakuiert werden können und der Brand sei durch die Feuerwehr C.________ im Anschluss daran rasch unter Kontrolle gebracht worden, wobei durch den Brand lediglich die betroffene Wohnung nicht mehr bewohnbar gewesen sei (vgl. zum Ganzen p. 5). Die unmittelbar an das Ereignis befragten Auskunftspersonen J.________ und K.________ bestätigten mit ihren Aussagen die polizeilichen Feststellungen. So schilderte J.________, er habe eine grosse Rauchentwicklung aus einem der Fenster der Wohnung gegenüber bemerkt.