__ im zweiten Obergeschoss eines dreistöckigen Reihenmehrfamilienhauses mit insgesamt rund 32 Wohneinheiten an der I.________gasse in C.________ (Ortschaft), welches in massiver Sandstein- und Zementbauweise errichtet wurde, ein Feuer, indem er im Wohnzimmer seiner Wohnung ein Fernsehgerät mit Nintroverdünner übergoss und diese leicht brennbare Flüssigkeit mit einem Feuerzeug anzündete. Die Flüssigkeit sowie die dadurch vorhandenen brennbaren Dämpfe entzündeten sich schlagartig und führten zum lokalen Vollbrand des Fernsehgeräts und der vorhandenen Einrichtungsgegenstände im Wohnzimmer.