5. Anträge der Parteien 5.1 Beschuldigter Die Verteidigung des Beschuldigten beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1004; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass A.________ im Zustand der Schuldunfähigkeit (Art. 19 Abs. 1 StGB) den Tatbestand der Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 StGB), begangen am 3. April 2022 um ca. 01:40 Uhr in C.________ (Ortschaft), erfüllt hat. II. Über A.________ sei eine ambulante therapeutische Massnahme gemäss Art. 63 StGB anzuordnen.