3 Bericht vom 17. Februar 2025 entgegen der Verteidigung sehr wenig Veränderungen zur Lage gemäss Bericht vom 4. April 2024 (pag. 514 f.). Während der oberinstanzlichen Einvernahme des Beschuldigten konnte sich die Kammer zudem ein eigenes Bild davon machen, wie die gutachterlichen Einschätzungen einzuordnen sind.