4. Abweisung des Antrags auf Neubegutachtung des Beschuldigten Im Rahmen der Berufungsverhandlung stellte die Verteidigung im Anschluss an die Einvernahme des Beschuldigten den Antrag, über den Beschuldigten sei ein neues Gutachten durch eine (neue) sachverständige Person zu erstellen. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dank dem Bericht der behandelnden Ärztin und von Dr. med. E.________ vom 17. Februar 2025 befinde sich eine zweite Fachmeinung in den Akten und es erscheine nicht opportun, dass auf das veraltete Gutachten von Dr. med. H.________ (nachfolgend: Sachverständige) abgestellt werde.