2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 18. Februar 2025; pag. 726 f.) sowie ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 5. Februar 2025; pag. 716 ff.) über den Beschuldigten eingeholt.