2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 10. Mai 2024 fristgerecht Berufung an (pag. 573). Mit Verfügung vom 27. Juni 2024 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 27. Juni 2024, zu (pag. 577 f.; pag. 579 ff.). Am 1. Juli 2024 reichte die Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Darin focht sie das vorinstanzliche Urteil – mit Ausnahme der erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen – vollumfänglich an (pag. 620 ff.).