Die Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 27'216.90 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 2'533.00, insgesamt bestimmt auf CHF 29'749.90 werden dem Kanton Bern auferlegt (Art. 419 StPO). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] IV. [amtliche Entschädigung] V. Weiter wird beschlossen: [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]