nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv; innert 10 Tagen) - dem Staatssekretariat für Migration (SEM; Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) 20 Bern, 26. März 2025 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: