Kanzleiarbeit, deren Vergütung bereits im Anwaltstarif enthalten ist. Der hierfür ausgewiesene Aufwand von 0.1 Stunden ist mithin zu streichen. Darüber hinaus gibt die Honorarnote zu keinen Bemerkungen Anlass. Zusammengefasst ist Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in oberer Instanz eine Entschädigung von CHF 1'680.00 auszurichten (8.4 Stunden zum gesetzlich festgelegten Stundenansatz von CHF 200.00).