Dies erscheint der Kammer mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand, die Schwierigkeit des Prozesses und den Aktenumfang als deutlich zu hoch. Für die Redaktion der Berufungsbegründung wies Rechtsanwältin B.________ einen Aufwand von insgesamt 9.8 Stunden (vgl. Posten vom 30. Juli 2024 «Erstellen eines ersten Entwurfs der Begründung», vom 21. August 2024 und vom 4. September 2024 «Ergänzen des Begründungsentwurfs» sowie vom 5. September 2024 «Finalisieren und Einreichen der Begründung») aus. Angesichts dessen, dass Rechtsanwältin B.______