BSG 168.711]). Der Tarifrahmen in Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts beträgt CHF 500.00 bis CHF 25'000.00 (Art. 17 Abs. 1 lit. b der Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar 10-50% des Honorars in erster Instanz (Art. 17 lit. f PKV). 17.2 Erstinstanzliches Verfahren Die Höhe der erstinstanzlich ausgerichteten amtlichen Entschädigung von Rechtsanwältin B.________ wurde nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen. Zufolge des Schuldspruches hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwältin B.____