bereits wegen rechtswidrigen Aufenthalts verurteilt. Vorliegend ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte nach diesen Verurteilungen einen neuen Tatentschluss fasste, unrechtmässig in der Schweiz zu bleiben, was der Beschuldigte im Rahmen seiner Einvernahme anlässlich der Hauptverhandlung vom 12.03.2024 auch bestätigte (pag. 4, Z. 41, pag. 170, Z. 20 ff.). Vielmehr wollte er die Schweiz nie verlassen, wodurch er seinen illegalen Aufenthaltsstatus perpetuierte.