Der Beschuldigte wurde u.a. mehrfach wegen rechtswidrigen Aufenthalts, Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung und Vergehen sowie Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Neben Bussen erfolgten Verurteilungen zu bedingten Geldstrafen (mit Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 29. November 2018 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 4. März 2019) und zu unbedingten Freiheitsstrafen (mit Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Mai 2019 sowie der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. Juli 2019, vom 5. Septem-