Besonders bezeichnend sei, dass in den letzten sechs Jahren durch die Behörden keinerlei weiteren Schritte unternommen worden seien, um den Beschuldigten zur Rückreise zu bewegen. Es seien keine Bemühungen getroffen worden, um den Beschuldigten bei der Papierbeschaffung zu unterstützen oder eigene Bemühungen zur Beschaffung eines (Ersatz-)Reisepapieres getroffen worden. Es verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn eine Behörde den Aufenthalt offensichtlich toleriere und eine andere Behörde genau diesen Aufenthalt bestrafe (pag. 295 f.). 12.2.3 Erwägungen der Kammer Am 29. Oktober 2018 wurde gestützt auf Art.