Gemäss Protokoll nahm er dies zur Kenntnis (pag. 150). Ebenfalls wurde dem Entscheid des Staatssekretariats für Migration (nachfolgend: SEM) vom 17. August 2017 eine Broschüre mit Informationen zur freiwilligen Rückkehr in K.________ (Land) beigelegt und der Hinweis angebracht, dass die Schweizerischen Behörden Unterstützung zur Rückkehr bieten würden (pag. 110). Es ist weder aktenkundig noch wird vom Beschuldigten vorgebracht, je mit dem SEM, dem MIDI oder einer sonstigen Migrationsbehörde Kontakt aufgenommen oder sich bei der Rückkehrberatung angemeldet zu haben.