Insofern kann auch offenbleiben, ob der Nachweis eines geleisteten Wehrdienstes bzw. der Befreiung hiervon – wie auf der Webseite der E.________(Land) Vertretung in J.________ (Land) aufgeführt – auch für die Ausstellung von Reisedokumenten durch die E.________ (Land) Botschaft in der Schweiz erbracht werden muss. So oder anders ist mehr als fraglich, ob der Beschuldigte mit seiner militärischen Ausbildung tatsächlich begonnen und diese abgebrochen hat, wie seine Verteidigung vorbringt. Wie die Vorinstanz zutreffend erwog, qualifizierten die Verwaltungsbehörden die Aussagen des Beschuldigten im Zusammenhang mit den von ihm geschilderten Erlebnissen im Militär als unglaubhaft (pag.