Zudem müsse ein Mann zur Ausstellung neuer Papiere nachweisen, dass er den Militärdienst geleistet habe oder von diesem befreit worden sei. Der Beschuldigte habe die obligatorischen Dienstjahre nicht abgeschlossen und verfüge daher über keine Möglichkeit, einen Reisepass zu beantragen und legal aus der Schweiz auszureisen (pag. 172 f.).