b AIG sind demnach erfüllt. 9.2 Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe Zur Frage allfälliger Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe erwog die Vorinstanz, was folgt (pag. 207 f., S. 14 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Verteidigung bringt vor, der Beschuldigte verfüge über keine Reisepapiere, diese seien in den Händen des Militärs. Zudem müsse ein Mann zur Ausstellung neuer Papiere nachweisen, dass er den Militärdienst geleistet habe oder von diesem befreit worden sei.