8. Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG wird bestraft, wer sich rechtswidrig, namentlich nach Ablauf des bewilligungsfreien oder des bewilligten Aufenthalts, in der Schweiz aufhält. Die Vorinstanz hat die weiteren rechtlichen Voraussetzungen und die einschlägige Rechtsprechung zutreffend wiedergegeben und es kann vollumfänglich darauf verwiesen werden (pag. 204 ff., S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).