3 zurückweisen müssen, da sie an den in der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt gebunden sei. Das Gericht könne den Sachverhalt nicht anhand der im Strafbefehl abstrakt aufgeführten Gesetzesnormen und der Akten selbst erstellen (pag. 291 f.). 6.2 Rechtliche Grundlagen Nach dem Anklagegrundsatz (Art. 9 und 325 StPO) bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion).