1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 12. März 2024 schuldig des rechtswidrigen Aufenthaltes, begangen in der Zeit vom 16. Juli 2021 bis 6. September 2022 und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten. Weiter setzte die Vorinstanz die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin B.________ im erstinstanzlichen Verfahren fest und bestimmte die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten an den Kanton Bern.