6. bis zum effektiven Antritt der ambulanten Massnahme, längstens aber bis zum 31. März 2023, Sicherheitshaft angeordnet wurde. II. 1. Dem Berufungsführer wird für die rechtswidrig erstandene Sicherheitshaft im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis 25. August 2022 eine Entschädigung von CHF 11'700.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 28. Juni 2022 zugesprochen. Soweit weitergehend, wird auf den Antrag auf Haftentschädigung nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, werden vom Kanton Bern getragen.