Nach Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme infolge Aussichtslosigkeit am 28. Juli 2021 befand er sich vom 29. Juli 2021 bis zur vorinstanzlichen Verhandlung am 8. Februar 2023 während 559 Tagen in Sicherheitshaft. Mit Blick auf diesen langjährigen vorausgehenden Freiheitsentzug sowie den Umstand, dass es gemäss Bundesgericht einzig um die Abgeltung der Hafttage im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis 25. August 2022 geht, welche der Berufungsführer nach der Anordnung der Verwahrung (bzw. nach Ablauf der vom Zwangsmassnahmengericht angeordneten Sicherheitshaft) bis zum Entscheid über die Sicherheitshaft ohne