221 StPO gegeben ist oder kein gesetzmässiges Anordnungsverfahren nach Art. 224 ff. StPO durchgeführt wird (WEHRENBERG/FRANK, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 5 zu Art. 431 StPO). Das Bundesgericht hat rechtsverbindlich festgehalten, dass im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis am 24. August 2022 kein Hafttitel vorgelegen hat. 4.2 Im Falle einer ungerechtfertigten Inhaftierung erachtet die Rechtsprechung grundsätzlich einen Betrag von CHF 200.00 pro Tag als angemessen, soweit keine besonderen Umstände einen geringeren oder höheren Betrag rechtfertigen.