3. 3.1 Das Bundesgericht erwog in seinem Urteil 6B_433/2023 vom 25. März 2024 E. 1.2.2 Folgendes: […] «Wie die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts im Urteil 16_375/2022 vom 4. August 2022 entschieden hat, kommt der Beschwerde im Verfahren bei selbständigen Entscheiden des Gerichts - der Entscheid über die Anordnung der Verwahrung stellt ein solches Verfahren dar - von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Andernfalls würde die am 1. März 2021 in Kraft getretene Regelung von Art. 364a StPO ihres Sinnes entleert.