2. Wird ein Verfahren von der Rechtsmittelinstanz oder vom Bundesgericht zur neuen Beurteilung zurückgewiesen, so ist neues Recht anwendbar. Die neue Beurteilung erfolgt durch die Behörde, die nach diesem Gesetz für den aufgehobenen Entscheid zuständig gewesen wäre (Art. 453 Abs. 2 StPO). Der Entscheid des Bundesgerichts erging am 25. März 2024, weshalb im Neubeurteilungsverfahren neues