A.________ hat dem Kanton Bern die für das Neubeurteilungsverfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 3'340.30 im Umfang von 1/2, ausmachend CHF 1’670.15, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 45 V. Weiter wird verfügt: