Die Gesamtwürdigung ergibt nach Ansicht der Kammer insgesamt knapp einen schweren persönlichen Härtefall. 28.2 Interessenabwägung Der Beschuldigte wurde u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung und zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, was ein öffentliches Interesse an der Landesverweisung begründet. Dem öffentlichen Interesse stehen die privaten Interessen des Beschuldigten entgegen. Wie im Rahmen der Härtefallprüfung ausgeführt, ergibt sich ein solches vor allem daraus, dass er sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht und zwei Kinder im Alter von sechs und viereinhalb Jahren hat, die er mitbetreut.