In sozialer und beruflicher Hinsicht ist er indes seit Jahren nicht einwandfrei integriert. Dem Beschuldigten ist es nach seiner selbständigen Tätigkeit nicht mehr gelungen, für längere Zeit eine Anstellung zu halten. Weiter weist er Verlustscheine von ca. CHF 85'000.00 auf. Zudem hat er neben seiner Familie kaum soziale Kontakte. Über den Beschuldigten sind sodann neun rechtskräftige Vorstrafen verzeichnet und er wird mit dem vorliegenden Urteil u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Seit mehr als fünf Jahren ist er aber nicht mehr straffällig geworden.