Einer besseren sozialen Wiedereingliederung in der Schweiz stünde grundsätzlich nichts entgegen. Der Beschuldigte hat in der Vergangenheit zwar immer wieder gearbeitet, nach seiner längerdauernden selbständigen Tätigkeit ist es ihm aber nicht gelungen, für längere Zeit eine Anstellung zu behalten. Er gab selbst an, dass er sich bis jetzt auf nichts richtig habe einlassen können. Die berufliche und damit auch die finanzielle Zukunft des Beschuldigten muss somit als unsicher bezeichnet werden. Auch die soziale Integration beschränkt sich gemäss den Akten vor allem auf seine Familie.