Die albanische Volksgruppe stellt in Nordmazedonien die grösste Minderheit dar und im Jahr 2018 wurde Albanisch zur zweiten Amtssprache erklärt. Aufgrund dessen und aufgrund seiner Berufserfahrung als K.________(Beruf) erachtet die Kammer die Chancen des Beschuldigten, in Nordmazedonien Fuss zu fassen, als intakt. Der Beschuldigte selber gab an, es sei möglich, in Nordmazedonien eine Stelle als K.________(Beruf) zu finden, jedoch sei der Lohn schlecht (pag. 357 Z. 82 ff.).