Hinzu kommen die vorliegend zu beurteilenden Vorfälle. Die Vorstrafen zeigen, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit Mühe hatte, sich an die Rechtsordnung zu halten. In den letzten fünf Jahren hat er sich aber nichts mehr zu Schulden lassen kommen. Gesundheitliche Beschwerden oder Erkrankungen sind keine bekannt. Der Beschuldigte konsumierte gemäss eigenen Angaben eine Zeitlang viel Alkohol, aktuell ist dies aber gemäss seinen Angaben nicht der Fall. Zudem konsumierte er früher gelegentlich Kokain und bis 2022 regelmässig Marihuana. Beides will er nicht mehr konsumieren. Auch seine Spielsucht hat der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben überwunden (pag. 559 Z. 41 ff.;