In Bezug auf die Beachtung der Rechtsordnung ist festzuhalten, dass der Beschuldigte in den Jahren 2013 bis 2019 neunmal verurteilt wurde; so wegen Beschäftigung von Ausländern (zweimal), wegen einfacher Körperverletzung, wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, wegen grober Verkehrsregelverletzung, wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern (viermal), sowie wegen Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthaltes, wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und wegen wiederholter Beschäftigung von Ausländern nach AIG. Hinzu kommen die vorliegend zu beurteilenden Vorfälle.