857 Z. 7 ff.). Auf Vorhalt, dass gemäss Leumundsbericht ein Onkel in Nordmazedonien lebe, gab der Beschuldigte an, dieser Onkel lebe hier in D.________ (Ortschaft) (pag. 857 Z. 19 f.). Er sei vor drei Jahren das letzte Mal in Nordmazedonien gewesen, seine Frau sei letztes Jahr dort gewesen (pag. 857 Z. 26 ff.). Er habe kein Geld gehabt, um mitzugehen (pag. 857 Z. 32). Er habe keinen Kontakt mit den Eltern seiner Frau (pag. 858 Z. 2 und pag. 860 Z. 20 und Z. 23 ff.). In Bezug auf die Beachtung der Rechtsordnung ist festzuhalten, dass der Beschuldigte in den Jahren 2013 bis 2019 neunmal verurteilt wurde;