Er habe nicht viel Kontakt. Diese seien alle verheiratet und hätten Kinder. Wenn sie sich treffen würden, dann auf dem Spielplatz (pag. 856 Z. 29 ff.). Ab und zu spiele er Basketball und manchmal Fussball mit den Kindern, er sei aber in keinem Verein oder ähnlichem (pag. 856 Z. 34 ff.). Er sei in einem Dartverein gewesen, aber es habe dort nicht gepasst (pag. 856 Z. 37). Die soziale Integration des Beschuldigten kann somit nicht als ausserordentlich bezeichnet werden.