Dies spricht für eine ungünstige Prognose. Jedoch hat er sich seit dem 4. März 2020 und somit seit mehr als fünf Jahren nichts mehr zu Schulden lassen kommen, was dafürspricht, dass der Beschuldigte aus dem hängigen Verfahren tatsächlich seine Lehren gezogen hat. Zusammen mit der für die versuchte schwere Körperverletzung auszufällenden bedingten Freiheitsstrafe, die eine genügende Warnwirkung hat, kommt die Kammer zum Schluss, dass ihm für die Geldstrafe trotz seiner zahlreichen Vorstrafen der be-