Die Ehefrau des Beschuldigten arbeitet in einem Teilzeitpensum. Aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist der Tagessatz auf das Minimum von CHF 30.00 festzusetzen. 25.5 Strafvollzug und Verbindungsbusse Für die gesetzlichen und theoretischen Grundlagen zum Strafvollzug kann auf die Ausführungen in E. IV.24.6 vorne verwiesen werden. Der Beschuldigte wurde in der Zeit von 2013 bis 2019 neunmal verurteilt, wobei ihn auch Verlängerungen und Widerrufe der Probezeit nicht vor weiteren und teilweise einschlägigen Strafen abgehalten haben. Dies spricht für eine ungünstige Prognose.